Platzordung / Platzregeln / Hausordnung
Bei einer so großen Zahl von Mitgliedern und Gästen, die Jahr für Jahr die Golfanlage aufsuchen, um hier eine Runde Golf zu spielen, funktioniert das Miteinander nur dann reibungslos, wenn sich alle an ein Minimum von Regeln und Vereinbarungen halten.
Für den Golfsport sind das in erster Linie die weltweit anerkannten Regeln und Vorschriften der Etikette, die zwar jeder Golfer kennen sollte, deren Beachtung jedoch leider oft genug vernachlässigt wird.
Regeln und Etikette dienen, so merkwürdig sich das vielleicht für manchen „Freigeist“ anhören mag, in erster Linie dazu, den Spaß am Golfspiel zu erhöhen. Probieren Sie es einfach mal selbst aus!
Für die Golfanlage Clostermanns Hof gelten darüber hinaus spezielle Platzregeln sowie die Hausordnung.
Es gilt die Platzordnung der Golfanlage Clostermanns Hof:
1. Jeder Golfspieler, Clubmitglied wie Gastspieler, muss sich im Golfsekretariat anmelden.
2. Hunde sind auf dem Golfplatz für Mitglieder vor 9.30 Uhr und ab 15.00 Uhr mit Anmeldung bei Starzeitbuchung erlaubt.
3. Die allgemeinen bekannten Regeln der Etikette und der Schonung des Golfplatzes gelten auch für unsere Anlage:
- Keine Probeschwünge auf Abschlägen.
- Divots wiedereinsetzen und festtreten.
- Pitchmarken sofort beseitigen.
- Bunker nur von der flachen Seite betreten, nach dem Schlag sorgfältig harken.
- Trolleys nicht auf oder über Abschläge ziehen, schon gar nicht auf ein Grün.
- Vorgrüns, die Flächen zwischen Grün und Bunker, sowie die abgesperrten Flächen um die Grüns dürfen nicht mit Trolleys oder E-Carts befahren werden.
- Die Benutzung von kompostierbaren Tees wird empfohlen.
4. Es sind nur Golfschuhe ohne Metallspikes erlaubt. Erwünscht ist angemessene Golfkleidung. Unerwünscht sind kragenlose T-Shirts, Blue Jeans, Radlerhosen, Leggins, Trainingsanzüge, Trägershirts, Strandbekleidung u. ä.
5. Auflaufende Spieler unaufgefordert durchspielen lassen, wenn der Anschluss zum Vorflight nicht gehalten werden kann. Bei Ballsuche ist die nachfolgende Gruppe sofort zum Durchspielen aufzufordern.
6. Abfälle jeglicher Art gehören in die aufgestellten Abfalleimer. Raucher werfen die Kippen ihrer Filterzigaretten nicht ins Gelände oder auf die Spielbahn, sondern benutzen dafür persönliche Aschenbecher oder die Abfalleimer.
7. Störungen durch Mobiltelefone bitte vermeiden.
8. Zur Verbesserung Ihres Spiels stehen Ihnen unsere Übungseinrichtungen zur Verfügung. Putting-Greens und Chipping-Greens dürfen nur zum Üben mit eigenen Bällen benutzt werden.
9. Grundsätzlich haben Platzarbeiten Vorrang vor jedem Spiel. Nehmen Sie Rücksicht auf die Greenkeeper; sie arbeiten bei Wind und Wetter nur für Sie!
10. Beachten Sie die zusätzlichen Platzregeln und Hinweise auf der aktuellen Scorekarte.
Golfsekretariat und Platzaufsicht haben den Auftrag, für die Einhaltung dieser Platzordnung zu sorgen. Bitte folgen Sie deren Anweisungen.
Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen behält sich die Geschäftsleitung vor, eine Platzsperre auszusprechen.
Es gelten die Regeln des DGV und folgende Platzregeln:
1. Ausgrenzen (Regel 27-1) sind durch weiße Pfähle gekennzeichnet:
- Bahnen 1, 3 (auch Pflanzenbiotop), 4, 5, 7, 8, 11, 12, 15, 17, 18
- und/oder durch Drahtzäune (Bahnen 1, 3, 8, 17)
- Straße zwischen Bahn 8 und 11 sowie rechts von Grün 17
2. Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1).
3. Strommasten, Schutzzäune und Abgrenzungszäune sind unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2). Findlinge sind „Bestandteil des Platzes“.
4. Trifft ein Ball eine Überlandleitung, muss der Schlag straflos wiederholt werden.
5. Boden in Ausbesserung (Regel 25-1):
- Alle mit blauen Pfählen gekennzeichneten Flächen. Von diesen Flächen sowie von ebenso gekennzeichneten Wintergrüns darf nicht gespielt werden.
6. Platzregel für Bahn 14
„Liegt der Ball in der Penalty Area (im Wasser) oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball in der Penalty Area liegt, muss der Spieler
- Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust nach Regel 17.1d (1) mit einem Strafschlag in Anspruch nehmen (= neuer Ball vom Abschlag) oder
- Den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball mit einem Strafschlag in der Dropzone (rechts vor dem Wasser) droppen.
- Der Spieler darf keine Erleichterung nach Regel 17.1d(2) oder 17.1d(3) in Anspruch nehmen.
Strafe für Regelverstoss:
- Lochspiel: Lochverlust
- Zählspiel: 2 Schläge
Klarstellungen
- Diese Regel gilt für beide Teiche der Bahn 14
- Der Übergang, Weg zwischen den Teichen zählt zur Penalty Area. Sollte der Ball dort zur Ruhe kommen, kann / darf er gespielt werden wie er liegt.
7. Spielverbotszone (Biotop) an Bahn 3, nach Regel 16.1f
Das Biotop auf der linken Seite der Bahn 3 (weiße Pfähle mit grünen Köpfen) ist Spielverbotszone und darf nicht betreten werden. Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f(2) in Anspruch nehmen, wenn sein Ball nicht im Aus liegt und etwas in der Spielverbotszone (z. B. überhängende Äste, nicht jedoch Auspfosten) den beabsichtigten Stand oder Schwung des Spielers behindert.
Strafe für Regelverstoss:
- Lochspiel: Lochverlust
- Zählspiel: 2 Schläge
8. Spielverbotszonen zwischen Bahn 8 und 10 sowie zwischen Bahn 13 und 14 nach Regel 17.1e (Betretungsverbot)
Die Penalty Areas zwischen Bahn 8 und 10 sowie zwischen Bahn 13 und 14, markiert durch rote Pfähle mit grünen Köpfen, sind Spielverbotszonen. Diese Penalty Areas dürfen nicht betreten werden, der Spieler muss Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e in Anspruch nehmen. Bei Verstoß: Grundstrafe = zwei Schläge.
Liegt der Ball außerhalb der Penalty Aerea und etwas innerhalb der Spielverbotszone beeinträchtigt Stand oder Schwung des Spielers, muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1F(2) in Anspruch genommen werden. Der Ball darf nicht gespielt werden, wie er liegt.
Strafe für Regelverstoss:
- Lochspiel: Lochverlust
- Zählspiel: 2 Schläge
9. Vogelkot ist „loser hinderlicher Naturstoff“ nach Regel 15.1
Es kann Erleichterung nach Regel 15.1 „Loser hinderlicher Naturstoff“ oder nach Regel 16.1 „Ungewöhnliche Platzverhältnisse“ in Anspruch genommen werden.
10. Aerifizierungslöcher auf den Grüns sind ungew. Platzverhältnisse nach Regel16.1d
Liegt ein Ball auf dem Grün in einem Aerifizierungsloch, darf er straflos markiert, aufgehoben, gereinigt und maximal eine Scorekartenbreite entfernt, nicht näher zum Loch hingelegt werden.
11. Durch Wasser hervorgerufene Rinnen im Bunker sind „ungewöhnliche Platzverhältnisse“ nach Regel 16.1c
Durch Wasser hervorgerufene Rinnen im Bunker (tiefer als 1 cm) sind „ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1c in Anspruch nehmen. Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn nur der Stand des Spielers behindert ist.
Hinweis:
Entfernungsmarkierungen:
Pfähle 1 Ring: 100 m bis Grünmitte
Pfähle 2 Ringe: 150 m bis Grünmitte
Pfähle 3 Ringe: 200 m bis Grünmitte (nur bei Par 5)
Es gilt die Hausordnung der Golfanlage Clostermanns Hof:
1. Jeder Golfspieler – Clubmitglied wie Gastspieler – meldet sich im Golfsekretariat an. Gäste legen unaufgefordert ihren aktuellen DGV-Mitgliedsausweis vor (akzeptiert werden ausschließlich Clubkarten aus dem Geltungsbereich des DGV inkl. VcG, der EGA und der USGA). Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, jederzeit den Zutritt für Clubhaus und/oder Golfplatz zu verweigern.
2. Grundsätzlich sind auf der gesamten Golfanlage ausschließlich Softspikes zugelassen. Saubere Schuhe sind insbesondere im Bereich des Clubhauses selbstverständlich, zur Reinigung stehen Schuhputzautomaten zur Verfügung. Auch Trolleys und Bags werden grundsätzlich gereinigt, dafür wurde eine Schläger-Waschplatz eingerichtet.
3. Rangebälle sind auf dem Golfplatz verboten. Ebenso unerwünscht ist das Einsammeln gespielter Bälle auf der Driving Range. Trainingsmittel der Driving Range dürfen nur in Begleitung eines Golflehrers an andere Stellen gebracht werden. Abschlagmatten bleiben selbstverständlich in der Abschlaghütte oder an dem Platz, für den sie vorgesehen sind.
4.Tiere sind auf dem Golfplatz nicht erlaubt (Ausnahme: Hunde im Clubhaus).
5. Wir achten überall auf der Golfanlage auf Ordnung und Sauberkeit. Dies erwarten wir auch von den Besuchern der Anlage, insbesondere in Umkleideräumen, Duschen und Toiletten. Die Geschäftsleitung ist berechtigt, herumliegende Gegenstände, auch Kleidungsstücke, zu entfernen.
6. Raucher werfen die Kippen ihrer Filterzigaretten nicht ins Gelände oder auf die Spielbahn, sondern benutzen dafür persönliche Aschenbecher oder die aufgestellten Mülleimer.
7. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz - in den dafür vorgesehenen Zonen und möglichst raumsparend - geparkt werden und sie müssen abgeschlossen sein. Das Entsorgen von Müll auf dem Parkplatz oder in der Bepflanzung ist zu unterlassen.
8. Auf dem Anlagengelände gelten alle Mitglieder als einander vorgestellt. Es herrscht Grußcomment entsprechend der konventionellen Gepflogenheiten.
9. Veranstaltungen des Golfclubs werden mit der Geschäftleitung abgestimmt. Privatveranstaltungen sind ebenfalls nur mit ihrer Zustimmung möglich.
10. Einhalten der Golfetikette und eine konventionelle Kleiderordnung ermöglichen ein harmonisches Miteinander. Deshalb legen wir Wert auf korrekte und angemessene Kleidung. Als unerwünscht gelten z. B.: Trainings- oder Freizeitanzüge, Radlerhosen, Blue Jeans, Shorts und Mini-Shorts, Hawaii-Hemden und buntbedruckte T-Shirts, T-Shirts und Hemden ohne Kragen, Tops.
11. Handys sind auf der Golfanlage unerwünscht.
12. Golfsekretariat und Platzaufsicht haben den Auftrag, für die Einhaltung dieser Hausordnung zu sorgen. Bitte folgen sie ihren Anweisungen. Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen behält sich die Geschäftsleitung vor, eine Platzsperre auszusprechen.